Empfehlung von Mitarbeitern in drei Schritten
Die Empfehlung von Mitarbeitern erfolgt über unser Formular zur Mitarbeiterempfehlung. Der Prozess zur Empfehlung besteht aus drei Schritten:
Schritt 1: Der empfehlende Mitarbeiter füllt das Formular für Mitarbeiterempfehlung im unteren, linken Bereich aus. Bei Handschrift bitten wir um leserliche Blockbuchstaben. Anschließend übermittelt der empfehlende Mitarbeiter das vorausgefüllte Formular an den Bewerber.
Schritt 2: Der Bewerber ergänzt seine Angaben in dem ihm zugesandten Formular im unteren, rechten Bereich und sendet das ausgefüllte Formular zusammen mit seiner Bewerbung an die zuständige Personalabteilung.
Schritt 3: Ist die Empfehlung erfolgreich, erfolgt die Prämienauszahlung in 2 Schritten: die erste Hälfte nach Arbeitsantritt des empfohlenen Bewerbers und die zweite Hälfte nach erfolgreich bestandener Probezeit.
Hier findet man das Formular zur Mitarbeiterempfehlung zum Ausfüllen.
Dieses Formular gilt nur für auschließlich aktive Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gesellschaften von Eiffage Infra-Bau.
Spielregeln zu „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“
Im Folgenden finden Sie die Rahmenbedingungen für das Programm "Mitarbeiter werben Mitarbeiter" bei Eiffage Infra-Bau. Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihre Personalabteilung wenden.
1. Das Programm gilt ab dem 01.10.2024 (zunächst befristet bis 31.12.2025) alle Gesellschaften des Eiffage Infra-Bau Konzerns. Es kann nicht nur für die eigene Gesellschaft empfohlen werden, sondern auch für eine andere Gesellschaft und die Eiffage Infra-Bau.
2. Alle Mitarbeiter, Azubis und dualen Studenten der Gesellschaften der Eiffage Infra-Bau können Empfehlungen aussprechen. Ausnahmen: Geschäftsführer; Führungskräfte (ausgenommen Bauleiter und Poliere); Mitarbeiter der Personalabteilung im Recruiting; Mitarbeiter, die bei der zu besetzenden Stelle maßgeblich in den Personalauswahlprozess eingebunden sind; Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen; Mitarbeiter mit ruhenden Arbeitsverhältnissen; Mitarbeiter im Langzeitkrankenstatus; frei berufliche Mitarbeiter; Leiharbeiter.
3. Empfohlen werden kann jede Person, die für eine Stelle im EI-B Konzern persönlich und fachlich geeignet scheint. Ausnahmen sind: Mitarbeiter von Arge-Partnern, Mitarbeiter von wichtigen Nachunternehmern, Familienmitglieder ersten und zweiten Grades, Praktikanten, Aushilfskräfte, geringfügig Beschäftigte.
Ehemalige Mitarbeiter mit Austrittsdatum kürzer als ein Jahr können empfohlen werden, jedoch erhalten die Empfehlenden hierfür keine Prämie.
4. Mitarbeiterempfehlungen sind nicht begrenzt auf ausgeschriebene, vakante Stellenangebote; auch Empfehlungen für Initiativbewerbungen sind möglich.
5. Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter unbegrenzt neue Mitarbeiter werben. Jedoch ist die Anzahl an Prämienausschüttungen pro Mitarbeiter auf fünf Einstellungen pro Kalenderjahr begrenzt.
6. Die Prämie beträgt 1.000 € netto pro empfohlenen und eingestellten Mitarbeiter, bzw. 500 € netto für empfohlene und eingestellte Duale Studenten und Auszubildende. Die Prämienauszahlung an den Empfehler erfolgt zur Hälfte nach Arbeitsantritt des Bewerbers und zur Hälfte nach erfolgreich bestandener Probezeit des Bewerbers.
7. Ein Anspruch auf die Prämie besteht nur dann, wenn der empfehlende Mitarbeiter sich zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem aktiven Arbeitsverhältnis im EI-B Konzern befindet.
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